Feiertags- /Sonntagsfahrverbot & Ferienfahrverbot für Österreich
Kalender 2013

Datum

Feiertag in Österreich

01.01.2013

Neujahr

06.01.2013

Hl. Drei Könige

01.04.2013

Ostermontag

01.05.2013

Tag der Arbeit

09.05.2013

Christi Himmelfahrt

20.05.2013

Pfingstmontag

30.05.2013

Fronleichnam

15.08.2013

Maria Himmelfahrt

26.10.2013

Ö. Nationalfeiertag

01.11.2013

Allerheiligen

08.12.2013

Maria Empfängnis

25.12.2013

Christtag

26.12.2013

Stefanitag

 

Fahrverbot an:

Samstagen, Sonn- und Feiertagen

Zeit:

Samstags von 15.00 bis 24.00 Uhr
Sonn- und feiertags von 0.00 bis 22.00 Uhr

Betroffene Fahrzeuge:

LKW ohne Anhänger und Sattel-Kfz über 7,5t zul. Gesamtgewicht sowie:
LKW mit Anhänger, wenn das zul. Gesamtgewicht des LKW oder des Anhängers mehr als 3,5t beträgt.

Gebiet:

Gesamtes Straßennetz

Ausnahmen:

-- Sattelzugmaschinen ohne Auflieger
-- Beförderung von Milch in Lastzügen und deren Leerfahrt
-- Beförderung im Zusammenhang mit kombiniertem Schiene/Straße Verkehr, wenn der Versender und der Empfänger nicht mehr als 65 km Luftlinie vom Bahnhof entfernt sind
-- Die Zufahrt auf allen Korridorstrecken zwischen der östrr. Grenze und den RoLa-Bahnhöfen ist an den Wochenenden gestattet mit Nachweis eines ausgefüllten CIM/UIRR-Frachtbriefes
-- Lkw ohne Anhänger und Sattelkfz über 7,5 t zul. Gesamtgewicht, wenn damit Schlacht-oder Stechvieh, leicht verderbliche Lebensmitteln befördert werden.
-- Fahrten die wegen unaufschiebbarer Reparaturarbeiten unternommen werden
-- Pannendienste, Abschleppdienste, Einsatz von Katastrophenfällen
-- Leerfahrten, wenn das Fahrzeug zum Ausgangspunkt zurückkehrt

Nachtfahrverbot

Zeit:

tägl. von 22.00 bis 5.00 Uhr

Betroffene Fahrzeuge:

LKW über 7,5t zul. Gesamtgewicht

Gebiet:

Gesamtes Straßennetz

Ausnahmen:

-- lärmarme Kraftfahrzeuge, die mit einer grünen Tafel mit weißem "L" gekennzeichnet sein müssen
-- Fahrten im Rahmen des kombinierten Verkehrs Straße/Schiene zu und von folgenden Bahnhöfen in beide Fahrtrichtungen:
Wiener Südbahnhof, Grazer Ostbahnhof, Bahnhof Villach-Fürnitz, Verschiebebahnhof Wels, Bahnhof Brennersee.

Sommerreiseverordnung

Zeit:

Samstag, 8.00 Uhr bis Sonntag 22.00 Uhr
8. Juli - 31. August 2000
in den Folgejahren 1. Juli - 31. August

Betroffene Fahrzeuge:

alle LKW über 7,5t zul. Gesamtgewicht

Gebiet:

Westautobahn A 1 vom Knoten Wien/Auhof bis zur Anschlußstelle Wallersee;
Ostautobahn A 4 von der Anschlußstelle Schwechat bis zur Staatsgrenze bei Nickelsdorf;
Mühlkreisautobahn A 7 vom Knoten Linz (A 1 – A 7) bis zur Anschlußstelle Salzburgerstraße;
Tauernautobahn A 10 von der Anschlußstelle Salzburg/Süd bis zur Anschlußstelle Werfen und von der Anschlußstelle Eben bis zur Anschlußstelle Villach;
Inntalautobahn A 12 von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Anschlußstelle Imst;
Brennerautobahn A 13 im gesamten Bereich;
Wiener Außenring Autobahn A 21 vom Knoten Steinhäusl (A 1 – A 21) bis zur Anschlußstelle Brunn am Gebirge;
Linzerautobahn A 25 vom Knoten Haid (A 1 – A25) bis zur Anschlußstelle Wels/Ost;
Kremser Schnellstraße S 33 vom Knoten St.Pölten (A 1 – S 33) bis zur Anschlußstelle St.Pölten-Ost;
Südautobahn A 2 vom Knoten Vösendorf bis zur Anschlußstelle Packsattel;
Pyhrnautobahn A 9;
Seefelder Bundesstraße B 177 im gesamten Bereich;
Achensee Bundesstraße B 181 im gesamten Bereich;
Loferer Bundesstraße B 178 von Lofer bis Wörgl;
Fernpaß Bundesstraße B 179 von Nassereith bis Bieberwier

Weitere Informationen:

Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe
Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs - AISÖ
Wiedner Hauptstraße 68
A-1040 Wien
Tel.: 01/961 63 63, Fax: 01/961 63 75